Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragspartnerin
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Michelle-Marie Kania, handelnd unter MIKANI Studio, Pariser Straße 25, 81667 München (nachfolgend „MIKANI Studio“), und ihren Kunden über Brand Strategy, Markenberatung, Positionierung, Brand Design, visuelle Identitäten, Logo- und Gestaltungssysteme, Webdesign, Website-Konzeption und -Umsetzung, Workshops, kreative und strategische Beratungsleistungen sowie vergleichbare Leistungen.
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, soweit einzelne Bestimmungen nicht ausdrücklich nur für Unternehmer gelten.
(3) Individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen und ausdrücklich getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB im Fall eines Widerspruchs vor.
(4) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn MIKANI Studio ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Präsentationen, Vorgespräche, Preisangaben und allgemeine Leistungsbeschreibungen sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen von MIKANI Studio und dem Kunden zustande. Die Annahme eines Angebots kann insbesondere mündlich im Rahmen eines persönlichen Gesprächs oder Videocalls, in Textform, insbesondere per E-Mail, oder durch eine sonstige eindeutige Annahmeerklärung erfolgen, soweit gesetzlich keine besondere Form vorgeschrieben ist.
(3) Im Rahmen eines Gesprächs oder Videocalls individuell vereinbarte Leistungen, Vergütungen, Zahlungsmodalitäten und sonstige Vertragsbedingungen können von MIKANI Studio anschließend in Textform zusammengefasst und dem Kunden zur Dokumentation übermittelt werden.
(4) Die AGB werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde vor Vertragsschluss auf ihre Geltung hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.
§ 3 Leistungsumfang und strategische Beratung
(1) Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Leistungsvereinbarung. Die Bezeichnungen von Angeboten oder Prozessphasen, insbesondere ROOT, GROW und BLOOM sowie Markenresonanz, Markenidentität und Markenerlebnis, dienen der Strukturierung; maßgeblich ist der konkret vereinbarte Leistungsumfang.
(2) MIKANI Studio schuldet die vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, Umsatz, eine bestimmte Reichweite, Marktposition, Conversion-Rate oder sonstige konkrete Marktwirkung.
(3) Strategische Empfehlungen, insbesondere zu Positionierung, Zielgruppen, Angebotsstruktur, Markenkommunikation, Preisgestaltung, Marketing oder vergleichbaren unternehmerischen Fragestellungen, stellen kreative bzw. strategische Beratungsleistungen dar. Unternehmerische Entscheidungen und deren wirtschaftliche Folgen verbleiben beim Kunden. Rechts-, Steuer- und betriebswirtschaftliche Beratung ist nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig gesondert vereinbart wurde.
(4) Kreative Leistungen sind mit einem gestalterischen und konzeptionellen Spielraum verbunden. Subjektive Geschmacksabweichungen stellen keinen Mangel dar, wenn die vereinbarte Leistungsbeschreibung eingehalten wird.
(5) Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, insbesondere zusätzliche Seiten, weitere Sprachen, zusätzliche Designvarianten, neue Funktionen, zusätzliche Integrationen, vollständiges Copywriting, nachträgliche Umbriefings, zusätzliche Workshops oder spätere technische Anpassungen, sind Zusatzleistungen und werden nur nach gesonderter Beauftragung erbracht.
§ 4 Webdesign und technische Umsetzung
(1) Bei Webdesign-Projekten umfasst die Leistung ausschließlich die im Angebot benannte Konzeption, Gestaltung und gegebenenfalls Umsetzung im individuell vereinbarten Website-System. Das konkret eingesetzte Website-System ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Der Kunde richtet erforderliche Konten für Website-System, Hosting, Domain und sonstige Drittanbieter grundsätzlich selbst ein, hinterlegt seine eigene Zahlungsmethode und stellt MIKANI Studio die für das Projekt erforderlichen Zugriffs- oder Mitwirkungsrechte rechtzeitig zur Verfügung, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(3) Kosten für Domain, Hosting bzw. Website-Abonnement, Premium-Schriften, Stockmaterial, Plugins, Templates, Erweiterungen, externe Software, Buchungssysteme und sonstige Drittanbieter-Lizenzen trägt der Kunde, sofern das Angebot nichts anderes bestimmt.
(4) MIKANI Studio haftet nicht für zukünftige Änderungen, Einschränkungen, Ausfälle oder Preisänderungen von Drittanbietern, soweit diese nicht von MIKANI Studio zu vertreten sind.
(5) Nach Go-live und Übergabe endet die vereinbarte Projektleistung, sofern nichts anderes vereinbart ist. MIKANI Studio bietet für vier Wochen nach Übergabe Support für offene Fragen im Rahmen gesondert vereinbarter Termine. Dieser Support umfasst keine fortlaufende Wartung, Pflege, Inhaltsaktualisierung, Fehlerbehebung aufgrund nachträglicher Änderungen durch den Kunden oder Drittanbieter sowie keine neuen Design- oder Entwicklungsleistungen.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt alle für das Projekt erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Videos, Dateien, Zugänge, Freigaben und sonstigen Inhalte vollständig, rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
(2) Website-Texte und Inhalte werden grundsätzlich vom Kunden bereitgestellt. Eine Optimierung oder Erstellung von Texten durch MIKANI Studio ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als Zusatzleistung vereinbart wurde.
(3) Feedback und Freigaben sind grundsätzlich innerhalb von fünf Werktagen nach Aufforderung gebündelt zu übermitteln, soweit im Projektplan nichts anderes vereinbart ist.
(4) Verzögerungen aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden verschieben vereinbarte Zeitpläne entsprechend. MIKANI Studio gerät hierdurch nicht in Verzug. Bei erheblichen Verzögerungen kann eine Neuplanung des Projekts nach den verfügbaren Kapazitäten erforderlich werden.
(5) Entsteht durch verspätete, unvollständige oder geänderte Mitwirkung zusätzlicher Aufwand, kann dieser nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.
§ 6 Korrekturschleifen, Feedback und Freigaben
(1) Soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist, sind bei Brand-Strategy-/Brand-Design-Leistungen bis zu zwei gebündelte Korrekturschleifen für die jeweils zur Freigabe vorgelegten relevanten Konzept- bzw. Designstände enthalten.
(2) Bei Webdesign-Leistungen ist grundsätzlich eine gebündelte Korrekturschleife auf den präsentierten Website-Entwurf vor Beginn der technischen Umsetzung enthalten, soweit das Angebot nichts anderes bestimmt.
(3) Eine Korrekturschleife ist die gebündelte Rückmeldung des Kunden zu einem vorgelegten Zwischenstand. In mehreren Nachrichten oder zu unterschiedlichen Zeitpunkten übermittelte Änderungswünsche können als zusätzliche Korrekturschleife behandelt werden, wenn sie einen zusätzlichen Bearbeitungsaufwand verursachen.
(4) Weitere Korrekturschleifen, neue Varianten, grundlegende Richtungswechsel, Umbriefings, Änderungen nach Freigabe, zusätzliche Seiten, Funktionen oder Inhalte sind Zusatzleistungen und können gesondert berechnet werden.
(5) Nach Freigabe eines Projektstands darf MIKANI Studio auf dieser Freigabe aufbauen. Spätere Änderungen am freigegebenen Stand sind nicht vom ursprünglichen Leistungsumfang umfasst.
§ 7 Vergütung, Zahlungsmodelle und Fälligkeit
(1) Es gilt die im individuellen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung festgelegte Vergütung. MIKANI Studio wendet derzeit die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG an; Umsatzsteuer wird daher, solange die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, nicht ausgewiesen.
(2) Sofern im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart ist, gilt als Standard-Zahlungsmodell: 50 % der Gesamtvergütung werden bei Beauftragung als erste Teilzahlung fällig; die weiteren 50 % werden zum vereinbarten Projektstart fällig.
(3) Der vereinbarte Projektzeitraum wird erst nach Eingang der bei Beauftragung fälligen ersten Teilzahlung verbindlich reserviert. Die Projektarbeit beginnt grundsätzlich erst, wenn die bis dahin fälligen Beträge vollständig eingegangen sind.
(4) Abweichende Zahlungsmodelle, insbesondere Teil- oder Ratenzahlungen, können individuell vereinbart werden. Höhe, Anzahl und Fälligkeit der jeweiligen Zahlungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
(5) Ein etwaiger Aufschlag für eine vereinbarte Ratenzahlung gilt nur, wenn dieser im individuellen Angebot bzw. in der individuellen Vereinbarung ausdrücklich ausgewiesen wurde.
(6) Vereinbarte Raten werden zu den individuell festgelegten Terminen fällig. Ihre Fälligkeit ist grundsätzlich unabhängig vom jeweiligen Projektfortschritt sowie von Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung, Feedbacks oder Freigaben des Kunden, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Die Zahlungspflicht für noch offene vereinbarte Raten bleibt auch bestehen, wenn die vereinbarten Leistungen vor Fälligkeit der letzten Rate vollständig erbracht und übergeben wurden.
(7) Die erste Teilzahlung wird auf die Gesamtvergütung angerechnet und berücksichtigt insbesondere die verbindliche Kapazitätsplanung, Projektreservierung sowie die ab Vertragsschluss anfallende organisatorische und vorbereitende Projektarbeit.
(8) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann MIKANI Studio die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungsausgleich aussetzen. Gesetzliche Verzugszinsen und weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
(9) Nutzungsrechte und finale Dateien werden grundsätzlich erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung übertragen bzw. herausgegeben.
§ 8 Projektverschiebung, Pause und Abbruch
(1) Möchte der Kunde ein Projekt nach Vertragsschluss verschieben, pausieren oder vorzeitig beenden, hat er MIKANI Studio unverzüglich in Textform zu informieren.
(2) Bereits erbrachte Leistungen, Projektvorbereitung, Kapazitätsplanung, Workshops, Recherche, strategische oder konzeptionelle Arbeit, Entwürfe und sonstige bis dahin erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
(3) Bereits geleistete Zahlungen werden mit den bestehenden Vergütungsansprüchen verrechnet. Ein pauschaler Ausschluss gesetzlicher Rückzahlungs- oder Kündigungsrechte ist damit nicht verbunden.
(4) Soweit auf den Vertrag Werkvertragsrecht Anwendung findet, bleiben insbesondere die gesetzlichen Rechte und Vergütungsfolgen einer Kündigung, einschließlich § 648 BGB, unberührt.
(5) Bei einer vom Kunden verursachten längeren Projektpause besteht kein Anspruch auf Fortsetzung zu einem bestimmten ursprünglichen Zeitpunkt. Die Wiederaufnahme erfolgt nach Verfügbarkeit von MIKANI Studio. Hierdurch entstehender zusätzlicher Organisations- oder Einarbeitungsaufwand kann nach gesonderter Vereinbarung berechnet werden.
§ 9 Nutzungsrechte und offene Dateien
(1) Urheberrechte an Entwürfen, Konzepten, Layouts, Logos, Gestaltungselementen, Präsentationen, Strategien und sonstigen schöpferischen Arbeitsergebnissen verbleiben bei MIKANI Studio, soweit sie gesetzlich nicht übertragbar sind.
(2) Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte an den final freigegebenen Arbeitsergebnissen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die für den vereinbarten Unternehmens- und Kommunikationszweck erforderlichen, räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte eingeräumt.
(3) Welche finalen Dateien, Exportformate, Guidelines, Website-Bestandteile oder sonstigen Arbeitsergebnisse übergeben werden, ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.
(4) Offene Arbeitsdateien, editierbare Quelldateien, interne Arbeitsdokumente, nicht ausgewählte Entwürfe, Zwischenstände, Skizzen, Varianten und verworfene Konzepte sind nicht Bestandteil der Übergabe, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(5) Nicht freigegebene oder nicht ausgewählte Entwürfe und Konzepte dürfen nicht selbst oder durch Dritte umgesetzt, vervielfältigt, weitergegeben oder anderweitig genutzt werden.
(6) Rechte und Lizenzbedingungen von Drittanbietern, insbesondere für Schriften, Stockmaterial, Templates, Plugins, Software oder Mockups, bleiben unberührt. Der Kunde ist für die erforderliche fortlaufende Lizenzierung seiner Nutzung verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 10 Rechte an vom Kunden bereitgestellten Inhalten
(1) Der Kunde versichert, dass er über alle Rechte, Einwilligungen und Befugnisse verfügt, die für die Nutzung der von ihm bereitgestellten Texte, Bilder, Videos, Logos, Marken, Daten und sonstigen Inhalte im Projekt erforderlich sind.
(2) Der Kunde stellt MIKANI Studio von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung von Rechten Dritter durch bereitgestellte Inhalte entstehen. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 11 KI-gestützte Arbeitsmittel und Drittanbieter
(1) MIKANI Studio kann zur Unterstützung der Leistungserbringung digitale und KI-gestützte Werkzeuge einsetzen, insbesondere für Recherche, Strukturierung, strategische Unterstützung, Ideenentwicklung, Textoptimierung, Visualisierung und Mockup-Erstellung.
(2) Der Einsatz solcher Werkzeuge ersetzt nicht die kreative und strategische Verantwortung von MIKANI Studio für die vereinbarte Leistung.
(3) Personenbezogene oder vertrauliche Kundendaten werden nur soweit in externe Systeme eingebracht, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist. Soweit für bestimmte Datenverarbeitungen zusätzliche Vereinbarungen erforderlich sind, bleiben diese unberührt.
(4) Soweit KI-generierte oder durch Drittanbieter bereitgestellte Inhalte Bestandteil eines Arbeitsergebnisses werden, können für diese Inhalte besondere Nutzungsbedingungen, technische Grenzen oder rechtliche Unsicherheiten gelten. MIKANI Studio wird solche Inhalte nur im Rahmen des vereinbarten Zwecks einsetzen.
§ 12 Geheimhaltung
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich. Dies betrifft insbesondere interne Strategien, Geschäftsinformationen, Kalkulationen, unveröffentlichte Konzepte, Kundendaten und als vertraulich erkennbare Unterlagen.
(2) Die Verpflichtung gilt auch nach Ende des Vertrags fort. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung öffentlich werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
§ 13 Abnahme und Mängel
(1) Soweit werkvertragliche Leistungen geschuldet werden, prüft der Kunde die zur Abnahme vorgelegten Leistungen innerhalb einer angemessenen Frist und erklärt die Abnahme oder teilt konkrete Mängel mit.
(2) Gestalterische Änderungswünsche, die nicht auf einer Abweichung vom vereinbarten Leistungsumfang beruhen, sind keine Mängel.
(3) Freigaben einzelner Projektstände bestätigen, dass der jeweilige Stand inhaltlich und gestalterisch als Grundlage für die weitere Bearbeitung verwendet werden kann.
(4) Gesetzliche Rechte des Kunden bei tatsächlichen Mängeln bleiben unberührt.
§ 14 Portfolio-, Referenz- und Eigenwerbungsnutzung
(1) MIKANI Studio ist berechtigt, die im Rahmen der Zusammenarbeit entstandenen und final freigegebenen bzw. veröffentlichten Arbeitsergebnisse nach ihrer Veröffentlichung durch den Kunden oder nach Abschluss des Projekts zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwenden.
(2) Die Eigenwerbung kann insbesondere über die Website und das Portfolio von MIKANI Studio, Social Media, Präsentationen, Pitches, Case Studies, Wettbewerbe sowie vergleichbare Kommunikations- und Marketingkanäle erfolgen.
(3) Die Referenzdarstellung darf insbesondere den Kunden-, Unternehmens- oder Markennamen, das Logo, die entwickelte Markenidentität, Website-Ansichten, Mockups und sonstige final freigegebene Arbeitsergebnisse sowie eine sachliche Beschreibung des Projekts und der von MIKANI Studio erbrachten Leistungen umfassen.
(4) MIKANI Studio darf im Rahmen einer Case Study den gestalterischen Entwicklungsprozess sowie einen Vorher-Nachher-Vergleich darstellen, soweit hierfür ausschließlich bereits öffentlich zugängliche, vom Kunden bereitgestellte und zur entsprechenden Nutzung berechtigte oder im Rahmen des Projekts entstandene Inhalte verwendet werden. Vertrauliche Geschäftsinformationen, personenbezogene Daten Dritter sowie vom Kunden ausdrücklich als vertraulich bezeichnete Inhalte werden nicht veröffentlicht.
(5) Die Veröffentlichung von Foto-, Video- oder Audioaufnahmen, auf denen der Kunde oder andere Personen erkennbar bzw. identifizierbar sind und die nicht bereits rechtmäßig öffentlich zugänglich sind, erfolgt nur auf Grundlage einer hierfür erforderlichen gesonderten Einwilligung bzw. Freigabe.
(6) MIKANI Studio kann den Kunden nach Projektabschluss um freiwilliges Feedback bzw. ein Testimonial zur Zusammenarbeit bitten. Eine Verpflichtung zur Abgabe einer positiven Bewertung oder Empfehlung besteht nicht. Ein vom Kunden freiwillig zur Veröffentlichung freigegebenes Testimonial darf MIKANI Studio unter Nennung des vereinbarten Namens bzw. Unternehmens- oder Markennamens für die in Abs. 2 genannten Zwecke verwenden.
(7) Berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Kunden bleiben unberührt. Abweichende individuelle Vereinbarungen zur Portfolio-, Referenz- und Eigenwerbungsnutzung gehen diesen Regelungen vor.
§ 15 Haftung
(1) MIKANI Studio haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
(3) MIKANI Studio haftet nicht für wirtschaftliche Ziele, die mit Branding, Strategie, Website oder sonstigen Leistungen verfolgt werden, sofern kein konkreter Erfolg ausdrücklich geschuldet wurde.
(4) Nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden haftet MIKANI Studio nicht für vom Kunden übersehene inhaltliche Fehler, soweit MIKANI Studio diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
(5) Für Ausfälle, Änderungen, Sicherheitsprobleme oder Einschränkungen externer Systeme, Plattformen, Hostinganbieter, Domainanbieter, Plugins, Schnittstellen oder sonstiger Drittanbieter haftet MIKANI Studio nur, soweit MIKANI Studio diese zu vertreten hat.
§ 16 Verbraucher: Widerrufsrecht bei Fernabsatz
(1) Ist der Kunde Verbraucher und wird der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen.
(2) Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte gesetzlich erforderliche Widerrufsbelehrung. Diese AGB ersetzen eine erforderliche Widerrufsbelehrung nicht.
(3) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass MIKANI Studio bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, gelten die gesetzlichen Vorschriften zum vorzeitigen Leistungsbeginn und zu einem möglichen Wertersatz.
(4) Zwingende Verbraucherschutzrechte bleiben unberührt.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingender Schutz des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers nicht entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist - soweit gesetzlich zulässig - München Gerichtsstand.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 28.08.2026.